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Verbesserte Richtlinie zur Behandlung von Parodontitis (PAR-Richtlinie)
Parodontale Erkrankungen sind heute neben Karies die Hauptgründe für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen. Zudem zeigen zahlreiche wissenschaftliche Studien die Zusammenhänge von Parodontitis mit vielen Erkrankungen des Gesamtorganismus wie Diabetes mellitus, koronaren Herzerkrankungen, Schlaganfall und rheumatoider Arthritis auf. Die Parodontitis zieht weite Kreise und ist keine Bagatellerkrankung.
Die effektive, nachhaltige Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis wurde nun auf eine neue Grundlage gestellt. Am 1. Juli 2021 ist dazu eine neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) in Kraft getreten. Damit wird die PAR-Behandlungsstrecke dem aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisstand angepasst und das bestehende Leistungsangebot erweitert. Menschen mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontalerkrankungen) können so künftig von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren.
Für besonders vulnerable Gruppen - ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung, bei denen die systematische Behandlung gemäß PAR-Richtlinie nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann - besteht die Möglichkeit einer bedarfsgerecht modifizierten Behandlungstrecke zur Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen PAR-Behandlung.
Was ändert sich bei der Behandlung der Parodontitis?
Die neue PAR-Richtlinie umfasst im Zusammenhang mit der eigentlichen antiinfektiösen Therapie (Entfernung aller harten und weichen Beläge) im Wesentlichen die folgenden zusätzlichen drei Bausteine:
- individuelle Mundhygieneunterweisung
- parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
- unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
Die individuelle Mundhygieneunterweisung umfasst Maßnahmen wie die Aufklärung zur Mundhygiene und Zahnfleischentzündungen (Gingivitis), das Anfärben der Zähne zum Aufdecken versteckter Zahnbeläge, die Anleitung und Instruktion der Mundhygiene sowie die Auswahl geeigneter Hilfsmittel.
Das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch, das man auch als „sprechende Zahnmedizin“ in der Parodontitistherapie bezeichnet, soll ein Verständnis für die Auswirkungen der Erkrankung schaffen und zugleich die Mitwirkung der Betroffenen stärken.
Darüber hinaus wurde der Parodontale Screening Index (PSI) als echtes Screeninginstrument ausgestaltet und ebenso an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.
Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) sichert den Behandlungserfolg
Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) bildet in der neuen PAR-Richtlinie einen zentralen Bestandteil der Versorgungsstrecke – sie ist ein wesentlicher Baustein zur wichtigen nachhaltigen Sicherung des Behandlungserfolges. Es gilt die Ergebnisse der antiinfektiösen und gegebenenfalls chirurgischen Therapie zu sichern, die Patientenmotivation und die Aufrechterhaltung der Mundhygiene zu fördern, zu erhalten und nicht befallenes Gewebe gesund zu halten. Neu- und Reinfektionen in behandelten Bereichen können erkannt und bestehende Erkrankungen eingedämmt werden.
Die UPT umfasst
- Mundhygienekontrolle
- erneute Mundhygieneunterweisung (wenn erforderlich)
- vollständige Reinigung aller Zähne von Biofilmen und Belägen
- je nach Grading erneute Messungen von Sondierungstiefen der Zahnfleischtaschen und Sondierungsblutungen
- gegebenenfalls erneute subgingivale Instrumentierung an den betroffenen Zähnen
- ab zweitem Jahr jährliche Untersuchung des Parodontalzustandes
Diese Maßnahmen der strukturierten Nachsorge sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht werden. Wie oft die unterstützende Parodontitistherapie nötig wird, ist bedarfsgerecht an das individuelle Risiko des Betroffenen angepasst und abhängig vom festgestellten Grading im Rahmen der Ersterhebung der Parodontalerkrankung zu Beginn der Therapie. Erfahrungswerte zeigen, dass die UPT zwischen ein- und dreimal pro Jahr durchgeführt wird. Es besteht auch die Möglichkeit einer Verlängerung der UPT. UPT-Maßnahmen können nach Genehmigung der Krankenkasse darüber hinaus bis zu sechs Monate verlängert werden.
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